Am 18. September 2019 stimmte der Grosse Rat einstimmig dem neuen, kantonalen Behindertenrechtegesetz zu. Damit übernimmt der Kanton Basel-Stadt eine Vorreiterrolle in der Schweiz. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein wichtiges, auch im Gesetz verankertes Element. Dem privat-wirtschaftlichen Sektor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Mit dem Fachwissen unserer Stammtischgäste Georg Mattmüller, Grossrat SP sowie Pfarrer Martin Dürr, Co-Leiter Pfarramt für Industrie und Wirtschaft beider Basel schätzten wir in der Diskussion die Wirkung des Behindertenrechtegesetzes im Bereich Arbeit ein.
Welche Auswirkung hat das neue Behindertenrechtegesetz auf
Arbeitsverhältnisse in privat-wirtschaftlichen Betrieben?
In welchen Bereichen tangiert das Behindertenrechtegesetz
Organisationen des öffenlich-rechtlichen Sektors?
Wirtschaftsethik: Ist unternehmerische Sozialverantwortung auch
ohne staatliche Vorgabe Pflicht, oder ist sie Kür?
Fazit: Neben der Stärkung des Diskiminierungsschutzes für Erwerbstätige mit Behinderungen kommen durch das neue Rahmengesetz wenige konkrete Forderungen auf öffentlich-rechtliche sowie privat-wirtschaftliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu. Konkrete Massnahmen zur Steigerung oder Erhaltung von Anstellungsverhältnissen für Menschen mit Beeinträchtigungen sind notwendig, bleiben allerdings auf freiwilliger Basis und erfordern unternehmerisches Verantwortungsbewusstsein. Am iPunkt-Stammtisch tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessentengruppen aus. Die Suppenstube zur Krähe in Basel bot für den Austausch beim Feierabendbier einen gemütlichen Rahmen.