Hier finden Sie eine übersichtliche Auswahl an Fragen, welche von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Label iPunkt am häufigsten gestellt werden.
Welchen Zweck verfolgt das von Impulse vergebene Label iPunkt?
Das Label iPunkt unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung eines Arbeitsumfelds, in dem Menschen mit Behinderungen ihr Potential wertschöpfend einbringen können und wollen. Es zeichnet Unternehmen aus, die in ihrem Arbeitsumfeld systematisch Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abbauen und durch diese sukzessive Gestaltung eines «inklusiven Arbeitsumfelds» personelle Vielfalt fördern. Es giesst die komplexen Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in konkrete und praxistaugliche Massnahmen und macht deren Umsetzung durch Unternehmen sichtbar. Das Label schafft Transparenz für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende und Politik und dient als Orientierungsmarke für Stellensuchende mit Behinderungen und Organisationen der Arbeitsmarktintegration.
Wann wurde das Label iPunkt lanciert?
Das Label iPunkt wurde 2013 vom Basler Verein Impulse mit dem Ziel lanciert, Unternehmen im 1. Arbeitsmarkt auszuzeichnen, welche sich auf den Weg machen, ein inklusives Arbeitsumfeld zu gestalten und Menschen mit Behinderungen anzustellen.
Wie profitieren Unternehmen, von einer Auszeichnung mit dem Label iPunkt?
Unternehmen werden bei der Gestaltung eines Arbeitsumfelds unterstützt, in dem Erwerbstätige mit Behinderungen ihr Potential als Fachkräfte wertschöpfend einbringen können und wollen. Durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch wird die Diversity-Kompetenz in der Dimension Behinderung gefördert. Das Label iPunkt ist ein einzigartiges Instrument zur Kommunikation der Corporate Social Responsibility (CSR) und stärkt die Arbeitgebermarke eines Unternehmens. iPunkt-Unternehmen erhalten unkomplizierten Zugang zu Personalressourcen im Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen, dies hilft besonders Unternehmen aus Branchen mit Fachkräftemangel. Zusätzlich profitieren Unternehmen von zahlreichen Vorteilen, wie beispielsweise Analyse und Beratung, Zugang zum Netzwerk, Hotline, Kommunikation, Veranstaltungen und Weiterbildungen.
Welchen Nutzen hat das Label für Unternehmen, welche auch national tätig sind?
Die Botschaft, welche durch das Label nach aussen getragen wird, ist regionenunabhängig. Das Label iPunkt hat auch ausserhalb der Arbeitsmarktgrossregion Basel Fuss gefasst. So wurden beispielsweise bereits national agierende Unternehmen mit dem Label ausgezeichnet, welche aktiv von den iPunkt-Dienstleistungen profitieren können.
Was unterscheidet das Label iPunkt von anderen Zertifikaten?
Das Label iPunkt ist schweizweit eine einzigartige Auszeichnung für ein inklusives Arbeitsumfeld in Unternehmen und Organisationen. Der Labelansatz aktiviert unabhängig vom konkreten Eingliederungsfall die Beziehungsarbeit unter den Akteuren im Netzwerk. Durch den konsequenten Einsatz von Expertinnen und Experten mit Behinderungen beim Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer baut der Labelansatz Vorurteile und Unsicherheiten ab.
Impulse greift auf ein starkes Netzwerk zurück, welches über Jahre gewachsen ist. Das Label iPunkt ist breit abgestützt durch regionale Wirtschaftsverbände, IV-Stellen, Organisationen der Behindertenhilfe und der Arbeitsmarktintegration sowie auf nationaler Ebene durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB). Dieses Netzwerk trägt das Label mit, steht bei strategischen Entscheidungen zur Seite und unterstützt bei der Verbreitung und Verankerung des Labels. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit KMUs und Grossbetrieben entwickelt, zertifizierte Unternehmen profitieren auch deshalb von einem unkomplizierten und unbürokratischen Ablauf.
Warum braucht es eine Auszeichnung für unternehmerische Gesellschaftsverantwortung?
Das Label iPunkt ist als klares Statement für eine verantwortungsvolle Unternehmensphilosophie zu verstehen. Es setzt im Bereich der Inklusion und der nachhaltigen Entwicklung zertifizierter Unternehmen eine Kontinuität und Qualität voraus, die über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Stellensuchende erhalten durch das Label Gewissheit, dass es sich um ein Unternehmen handelt, welches sich zu einem chancengerechten Arbeitsumfeld bekennt. Das Label iPunkt macht unternehmerische Gesellschaftsverantwortung sichtbar.
Welche Gründe sprechen für eine Anstellung von Menschen mit Behinderungen?
Menschen mit Behinderungen – ob sichtbar oder nicht sichtbar – wissen sehr genau, was sie leisten können. Sie haben besondere Qualitäten, indem sie ein Unternehmen mit ihrer Perspektive ergänzen, beispielsweise auf Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen, Kundenbetreuung oder auf interne Prozesse. Ein prinzipieller Ausschluss beim Bewerbungsverfahren führt zu verpassten Chancen.
Gemäss Bundesamt für Statistik leben rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Dazu zählen körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen. Wenn Erwerbstätige mit Behinderungen ihren Stärken entsprechend eingesetzt werden, dann profitiert ein Unternehmen auf der sozialen sowie auf der wirtschaftlichen Ebene. Durch nachhaltige und unternehmerische Gesellschaftsverantwortung können Arbeitsplätze nicht nur geschaffen, sondern auch erhalten werden. Dadurch entfällt der Mehraufwand für die Gewinnung und Einarbeitung neuer Fachkräfte.
Wieso der erste Arbeitsmarkt und nicht ein geschützter Arbeitsplatz?
Arbeit ist zentral für das Selbstwertgefühl jedes Menschen und dient nicht nur der Existenzsicherung, sondern ist auch ein Ort des Austausches, der Begegnung und der persönlichen Weiterentwicklung. Menschen mit Behinderungen sind beim Zugang zum Arbeitsmarkt mit vielfältigen Hindernissen konfrontiert. Die sozialpolitisch und ökonomisch sinnvolle Forderung, dass Menschen mit Behinderungen wenn möglich in den 1. Arbeitsmarkt zurückgeführt werden oder verbleiben sollen, wird von vielen Menschen mit Behinderungen geteilt. Sie möchten dies aus Gründen der Wertschätzung und Inklusion ebenso wie Menschen ohne Behinderungen. Ignoriert ein Unternehmen die Chancengerechtigkeit von Menschen mit Behinderungen bei der Rekrutierung, schliesst es zum vornherein wertvolle und kompetente Personalressourcen aus.
Welche Vergabekriterien gibt es?
Die Vergabekriterien des Labels iPunkt zielen darauf ab, inklusive Arbeitsumfelder zu fördern. Sie sind unterteilt in obligatorische Basis- und wählbare Entwicklungs-Vergabekriterien. Über die Art und Anzahl der Entwicklungs-Massnahmen entscheidet das Unternehmen frei. Mittels einer Selbstevaluation erhält das Unternehmen spannende Einblicke in die eigenen Stärken sowie in das Entwicklungspotenzial des Arbeitsumfelds. Impulse führt gemeinsam mit dem Unternehmen vorgängig eine Lizenzabklärung durch und garantiert die Einhaltung der Vergabekriterien, die alle zwei Jahre überprüft werden.
Wie hoch sind die Lizenzgebühren?
iPunkt-Unternehmen zahlen jährlich eine Lizenzgebühr abhängig von der Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Grundpauschale CHF 250.- + CHF 3.- pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter aber max. CHF 10'000.- (MwSt.-frei). Inbegriffen sind der komplette Vorgang der Lizenzabklärung sowie ein uneingeschränkter Zugang zum Impulse-Netzwerk. Ausserdem profitieren Unternehmen von Dienstleistungen wie z.B. Analyse und Beratung, Hotline, Kommunikation sowie von der Teilnahme an Veranstaltungen und Weiterbildungen.
Was versteht man unter einem inklusiven Arbeitsumfeld?
Inklusion und Integration verfolgen zwar ähnliche Ziele, basieren jedoch auf grundlegend unterschiedlichen Ansätzen. Bei der Integration werden punktuell und pragmatisch Massnahmen getroffen, um Menschen mit Behinderungen so weit wie möglich in die Gesellschaft einzufügen. Inklusion erhebt die Vielfalt zur gesellschaftlichen Norm und erkennt die Individualität von Stärken, Fähigkeiten und Bedürfnissen von Menschen an, damit die Teilhabe nicht mehr abhängig vom guten Willen einzelner, sondern strukturell verankert ist. Impulse unterstützt Organisationen, sich der spezifischen Bedürfnisse von Fachkräften mit Behinderungen bewusst zu werden und Hindernisse im Arbeitsumfeld systematisch abzubauen.
Das Ziel ist die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds zum Nutzen des Unternehmens. Automatisierte Abläufe bei der Personalgewinnung können beispielsweise Menschen mit Behinderungen genauso von der Arbeitswelt ausgrenzen, wie Treppenstufen vor dem Arbeitsplatz. Auch Vorurteile von Führungspersonen sowie hohe Erwartungen an die Flexibilität von Mitarbeitenden sind unsichtbare Barrieren für Erwerbstätige mit Beeinträchtigungen.